Verstöße gegen EU-Recht in neuem Gesetzesentwurf [PA 27. 2. 2017]
 asylkoordination österreich kritisiert „Reform-Stakkato“
 
(Wien 28.Februar 2017)
Beim Asylthema wird von der Politik der Eindruck erweckt, es bestehe ein permanenter Reformbedarf. Mit jeder der in rascher Abfolge beschlossenen Novellen wird jedoch die Komplexität der Materie erhöht und Verschärfungen eingeführt, die verfassungs- und europarechtlich bedenklich sind und den Vollzug erschweren.
„Noch bevor die Effizienz und Auswirkungen der letzten umfassenden Asylnovellen überprüft worden wären, wird wie so oft schon versucht, durch Gesetzesverschärfungen eine möglichst abschreckende Wirkung auf Asylsuchende auszuüben“, kritisiert Anny Knapp Obfrau der asylkoordination österreich die jüngsten Vorschläge zur Gesetzesverschärfung.

Verstoß gegen EU-Recht
Eine besonders schwerwiegende Änderung ist bei Asylsuchenden geplant, die nach der erstinstanzlichen Entscheidung ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Sie sollen künftig keine Grundversorgung mehr erhalten. „Diese Regelung verstößt gegen EU-Recht“, ist Anny Knapp überzeugt, „ein menschenwürdiges Leben ist bei dieser angeordneten Obdachlosigkeit der AsylwerberInnen nicht möglich“.
Weiter ausgehöhlt soll auch das Recht auf Privatsphäre werden, wenn nunmehr geplant ist, dass die Polizei Räumlichkeiten und Betriebsstätten auf der Suche nach unrechtmäßig aufhältigen Personen betreten dürfen, wenn dort drei Fremde anwesend sind.
Sehr bedenklich ist für die asylkoordination auch die Ermächtigung von MitarbeiterInnen der Bundesbetreuungseinrichtungen zu Aufgaben der Sicherheitsverwaltung.
Künftig soll auch das Strafausmaß drastisch erhöht werden, wenn ein/e Fremde/r bei einer Überprüfung der Einreisevoraussetzungen oder des Aufenthalts falsche Angaben gemacht hat. Das vorgeschlagene Strafausmaß von 5.000 bis 15.000 Euro, bei Uneinbringlichkeit bis zu sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe wird vor dem Verfassungsgerichtshof sicher nicht halten, der hatte bereits in der Vergangenheit in einer ähnlichen Konstellation das Strafausmaß als unsachlich erachtet.

Familienzusammenführungen erschwert
Bereits die letzte Fremdenrechtsnovelle brachte erhebliche Erschwernisse für die Familienzusammenführung. Jetzt kommt es zu einer unverständlichen Kompetenzverlagerung: Künftig soll bei Anträgen auf Familienzusammenführung von Schutzberechtigten nicht mehr das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüfen, ob die Familieneigenschaft vorliegt, sondern die zuständige Botschaft. Bei Zweifeln kann diese auch einen DNA-Test vorschlagen. Wurden die Kosten für den Test bisher vom Bundesamt rückerstattet, wenn damit die Zweifel ausgeräumt werden konnten, ist dies jetzt nicht mehr vorgesehen. Den Flüchtlingsfamilien entstehen so zusätzliche Kosten beim Familiennachzug.
Bei Schutzberechtigten, die wegen einer Straftat angeklagt oder in Untersuchungshaft sind, soll bereits im laufenden Verfahren ein Aberkennungverfahren durchgeführt werden, obwohl noch nicht einmal feststeht, ob sie tatsächlich verurteilt werden. Die Entscheidung soll innerhalb eines Monats getroffen werden, obwohl eine umfassende und sorgfältige Prüfung bei Aberkennungsverfahren erforderlich ist. Die Ressourcen der Behörde wären zur Beschleunigung der regulären Asylverfahren sinnvoller eingesetzt. Viele Flüchtlinge warten nämlich schon länger als ein Jahr, ohne dass sie eine Einvernahme in ihrem Asylverfahren hatten. Die Entscheidungsfristen für die Behörden wurden mit der Novelle 2016 von sechs Monaten auf 15 Monate erhöht.
Als fehleranfällig könnte sich die geplante Beschleunigung durch Zustellung per MitarbeiterIn der Betreuungseinrichtung erweisen, eingetretene Zustellmängeln würden so das Gegenteil erreichen und Verfahrensverzögerungen auslösen.
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