Familie Rezai droht nach EUGH Entscheidung die Abschiebung
(PA 28.Juli 2017)
Die asylkoordination österreich muss das jüngste Urteil des EUGH – wenn auch mit Bedauern – zur Kenntnis nehmen. Wir fordern allerdings die Behörden auf, in den noch anhängigen Fällen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen. „Immerhin sind diese Menschen bereits seit über einem Jahr in Österreich und haben hier Kontakte aufgebaut“, erklärt Herbert Langthaler. „Es handelt sich hier wie im Falle der Familie Rezai – aber auch in anderen uns bekannten Fällen – zudem um Menschen, die massive psychische Probleme haben bzw. durch die Situation der andauernden Unsicherheit bekommen haben.“ Die asylkoordination appelliert in diesem Zusammenhang auch an den Innenminister, die diese tragischen Fälle nicht zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen.
 
Im Folgenden eine Dokumentation des Falles der Familie Rezai aufgezeichnet von einem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer aus Niederösterreich.
 
Das Ehepaar R. Alireza, (25) und Masoma (23), aus Bamijan, Afghanistan kam zusammen mit der Familie eines Bruders, einer Schwester sowie eines alleinstehenden Bruders von Masome (in Summe elf Personen) im Dezember 2015 über die Westbalkanroute nach Österreich.
Die über die Türkei gekommenen Bootsflüchtlinge wurden in Griechenland registriert und mit Zügen über Mazedonien und Serbien nach Kroatien gebracht. Dort mußten alle Flüchtlinge (ca. 2.000 Personen) einen Fingerprint abgeben (Ansage: wer sich weigert darf nicht weiterfahren). Danach ging es mit dem Zug nach Slowenien, wo bereits viele Busse auf die Weiterreise nach Innsbruck bereitstanden. Am 17. Dezember 2015 sollten sie von Österreich nach Deutschland weiterreisen. Sie baten die österr. Beamten in Österreich bleiben zu dürfen und stellten einen Asylantrag.
 
Sie wurden von Dezember 2015 bis November 2016 im Raum Innsbruck untergebracht. Laut Bescheid des BFA Thalham muss die Familie entsprechend der Dublin III Verordnung nach Kroatien rückgeführt werden. Die am 19.8.2017 vom Verein Menschenrechte in Innsbruck eingebrachte Beschwerde wurde laut Mag. Markus Jäger vom Verein Menschenrechte in Linz abgewiesen. Ende November kam die Polizei in die Unterkunft in Patsch, forderte Hrn. Rezai auf etwas zu unterschreiben (vermutlich die Einverständniserklärung für die bevorstehende Rückführung) und sagte der Familie, daß sie in ein paar Tagen abgeholt werde.
Die Familie geriet in Panik, flüchtete nach Deutschland, landete dort in einem Flüchtlingslager in Mannheim und stellte einen Asylantrag. Die deutschen Behörden kontaktierten die österr. Behörden und verordneten ebenfalls die Rückführung nach Kroatien. Die Familie geriet wiederum in Panik und kehrte im März 2017 nach Österreich zurück und stellte sich in Traiskirchen den Behörden.
Man verhängte „gelinders Mittel“ und brachte sie in die Zinnergasse in Wien.
Ein sogenannter guter Freund überredete den Familienvater noch einmal nach Deutschland zu gehen.
Er behauptete, daß in Deutschland Registrierungen nach 3 Monaten gelöscht werden und es keine Dublin III Abschiebungen mehr gäbe. Der vollkommen verängstigte und perspektivlose Alireza setzte sich mit seiner Familie in den Zug und wurde an der Grenze aufgegriffen. Seine Frau und der einjährige Sohn sind wieder in der Zinnergasse und Alireza kam zuerst nach Vordernberg, später nach Traiskirchen wo die Familie Ende Mai wieder vereint wurde.
 
Chronologie
 
11.12.2015    Erkennungsdienstliche Behandlung in Griechenland
17.12.2015    Asylantrag in Innsbruck
18.12.2015    Erstbefragung in Innsbruck
21.1.2016      Ausstellung der Meldebestätigungen
                        Grüne Ausweise
9.3.2016        Geburt von Yusef, 1. Kind
10.3.2016      Aufnahmeersuchen an Kroatien – Verfahrensanordnung Dublinverfahren
11.3.2016      Zulassung des Aufnahmeverfahrens erst nach Ablauf der 20-Tage Frist?
9.5.2016        Abschlägige Antwort Kroatiens
18.5.2016      Remonstration an kroatische Behörde
30.5.2016      Kroatien akzeptiert Zuständigkeit
8.6.2016        Ladung zur Einvernahme in St. Georgen im Attergau
9.6.2016        Übermittlung der Länderinformation zu Kroatien
29.6.2016      Niederschrift des BFA St. Georgen im Attergau
28.7.2016      Asylantrag für Sohn Yusef
10.8.2016      Bescheid des BFA – negativ
10.8.2016      Verfahrensanordnung Beschwerdeverfahren
19.8.2016      Beschwerde des Verein Menschenrechte in Innsbruck
30?.10.2016 Polizeibeamte übergeben Briefe und teilen mit, daß sie in den nächsten Tagen zur Rückführung nach Kroatien abgeholt werden. Die Briefe waren angeblich nur in Deutsch abgefaßt und gingen in Patsch verloren.
 
Aufenthalt in Deutschland
 
2.11. 2016     Flucht nach Deutschland (Mannheim)
4.11. 2016     Asylantrag
25.11.2016    Ausstellung der Aufenthaltsgestattung (Ausweis)
30.11.2016    Einleitung Dublinverfahren
8.2. 2017       negativer Bescheid des BMF Trier
 
Rückkehr nach Österreich
 
17.3. 2017     Einreise, neuerlicher Asylantrag in Traiskirchen und Überstellung in die Zinnergasse in Wien
19.4.2017      Bescheid – gelinderes Mittel
4.5.2017        Versuch nach Deutschland zu fahren, Gattin mit Kind in Wien, Vater in Vordernberg
15.5.2017      Herr Rezai wird nach Traiskirchen überstellt
22. 5.2017     Auch Frau und Kind kommen nach Traiskirchen
Frau Rezai leidet massiv unter Depressionen.
26.7.2017      Entscheidung des EUGH wird veröffentlicht
 
Fluchtgründe
Die Familien flohen aus dem Iran weil sie dort als Afghanen und Hazara nur geduldet und massiv diskriminiert wurden. Sie bekamen keine Ausweise, die Kinder durften nicht zur Schule gehen, sie konnten keiner offiziellen Arbeit nachgehen und waren nicht krankenversichert. Die Männer waren Helfer am Bau und mußten häufig ohne Loh für Polizisten arbeiten, nur um nicht nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Wer sich weigerte wurde eingesperrt, geschlagen und abgeschoben. Sie wurden auch in ihrer Heimat als Hazara von der Regierung ausgegrenzt und diskriminiert. Wesentlich größere Gefahr drohte von den Taliban und der IS, welche die Hazara als Ungläubige häufig auch töten. 2015 drohte der Iran ihre Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr zu verlängern und sie endgültig nach Afghanistan abzuschieben.
 
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