COVID-19 - Die Situation in den Bundesländern
(Stand 02. April 2020)
Die asylkoordination österreich versucht seit Beginn der Coronamaßnahmen, von relevanten Akteur*innen – also NGOs, die Sozial- und Rechtsberatung anbieten, und teilweise von Behörden – Informationen zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf (Verfahrens)Abläufe und auf das Angebot an Beratung und Serviceleistungen zu erheben.
Folgende Punkte wurden insbesondere für jedes Bundesland erfragt:
  • Wurde Klient*innen zu Corona-Maßnahmen informiert
  • Gibt es spezielle Regelungen zu Quarantäne-Maßnahmen
  • Kann Klient*innen momentan die Grundversorgung entzogen werden (wenn beispielsweise rechtskräftig negative Entscheidungen kommen, etc.)?
  • Wie sind Behörden und NGOs erreichbar (insbesondere die Sozial- und Rechtsberatungsstellen)
  • Gibt es Ausnahmen bezüglich des Regresses von Grundversorgungsleistungen etwa bei der Saisonarbeit
 
Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der Ergebnisse, die von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausfallen, von wenig und vage bis differenziert und präzise.
Wir korrigieren und ergänzen die Information laufend und halten die Information aktuell.
 
Zwei wichtige allgemeine Punkte vorab:
 
Erreichbarkeit
Der Großteil der Beratungsorganisationen ist weiterhin aktiv und erreichbar – die face-to-face Beratung ist allerdings fast überall eingestellt. Die Beratung erfolgt über Telefon/Video oder E-Mail. Es empfiehlt sich, im Einzelfall nachzufragen.

Die Grundversorgungsstellen der Bundesländer sind telefonisch erreichbar, die Behörden haben den direkten Parteienverkehr eingestellt, sind aber erreichbar.
Asylanträge sind weiterhin bei jeder Polizeiinspektion oder jedem/jeder Beamt*in möglich.
 
Wie wir feststellen, arbeiten auch die Gerichte, so werden Entscheide des BVwGs zugestellt, allerdings finden keine Verhandlungen statt, die resultierenden Fristen sind bis 1. Mai ausgesetzt. Eine detaillierte Information zu den Fristen und Asylverfahren hier: Asylverfahren in Zeiten COVID-19
 
Übergänge
Das Vorgehen bei Asylberechtigten nach Ablauf von vier Monaten nach Schutzgewährung sowie bei volljährig gewordenen schutzberechtigten UMF (mit Ausnahme Wien - siehe unten) ist teilweise noch unklar. Hier wird sich vermutlich in den kommenden Wochen die Praxis wohl noch entwickeln.
 
 
Österreichweit
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Von UNHCR gibt es gesammelte Infos:
https://help.unhcr.org/austria/de/covid-19-information-2/
 
Rechtsanwaltskanzleien
Laut Rechtsanwaltskammer müssen die Rechtsanwaltskanzleien geöffnet bleiben (Residenzpflicht).
 
Familienzusammenführung
Angesichts der derzeitigen Situation wurden sämtliche persönlichen Beratungen des Roten Kreuzes zur Familienzusammenführung bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Mitarbeiter*innen des Kompetenzzentrums sind aber weiterhin telefonisch oder per Mail erreichbar. Sie helfen weiter, z.B. vor allem um fristwahrende Akte (etwa schriftliche Einreiseanträge) zu setzen.
 
Die Österreichischen Botschaften haben weltweit den Parteienverkehr in Visaverfahren ausgesetzt, weshalb davon auszugehen ist, dass in den Einreiseverfahren in den nächsten Wochen nicht viel passieren wird.
 
Saisonarbeit
Es gibt unseres Wissens keine speziellen Maßnahmen, um einer Regressierung des Lohnes durch die GVS zu entgehen. Es wird weiterhin bis auf den Freibetrag regressiert. Damit ist auch der Verlust des Wohnplatzes möglich. Ausnahme ist nur Vorarlberg (siehe unten).
 
Allerdings ist fraglich, inwieweit Asylwerber*innen Chancen auf die Kontingentplätze haben, da sich viele Menschen auf die Erntearbeits-Aufrufe hin gemeldet haben, die gegenüber den  Asylwerber*innen bevorzugt werden müssten.

Wien
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
(Südtirol)

 

Wien
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Es gibt eine Plattform, auf der alle Infos in die wichtigsten Sprachen (Arabisch, Farsi) übersetzt werden. Diese übersetzten Infos werden an alle Akteur*innen verteilt. Die Stadt Wien schickte an alle Einrichtungen einen Sondernewsletter.
 
Grundversorgung
Es wird derzeit niemandem die GVS entzogen. Bei Problemen im Quartier bemüht man sich verstärkt, Wegweisungen zu vermeiden, also die Personen im Quartier belassen zu können. Neuzuweisungen gibt es in Wien derzeit nicht (Ausnahmefälle sind etwa Familienzusammenführungen).

Asylannerkannte Personen und volljährig gewordene UMF können vorerst weiter zum bisherigen Tagsatz in den Wohneinrichtungen bleiben. Diese Möglichkeit ist vorerst bis 30.06.2020 befristet und muss im Vorfeld dem FSW bekannt gegeben weden.
 
Saisonarbeit
Es gibt Bestrebungen, dass GV-Bezugsberechtigte, die als Erntearbeiter*innen mit Beschäftigungsbewilligung zum Erntearbeiter*innen-KV arbeiten, sich für drei Monate das Geld behalten können und nicht regressiert werden. Nach letztem Stand wird das eher nicht möglich sein.
Wenn Asylwerber*innen zeitweise in NÖ auf Bauernhöfen untergebracht sind – was sie wegen der Wohnsitzbeschränkung eigentlich nicht dürfen – wird man sich um eine pragmatische Lösung bemühen.
 
Quarantäne
Letztzuständig für die Verhängung einer Quarantäne ist die MA 15 (Gesundheitsamt). Aktuell ist ein Zimmer je Quartier für Quarantäne reserviert, bei Bedarf bzw. Anordnung der MA 15 kann die Quarantäne auch auf ein Stockwerk oder ein ganzes Quartier ausgeweitet werden.
Kein Quartier ist voll belegt daher haben sie Platz Quarantänebereiche einzurichten. Es sind zurzeit auch nie mehr als zwei Personen in einem Zimmer (bezieht sich auf alleinstehende Personen, nicht auf Familienverbände).
 
Behörden
Die Verlängerungsanträge bei einer befristeten Mindestsicherung müssen (noch) fristgerecht bei der MA 40 gestellt werden. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass sich Klient*in­nen ihre Papiere bei der Diakonie kopieren bzw. einscannen.
Alle Bescheide (z.B. Mindestsicherung), die zwischen 25. März und 30. April ablaufen, werden unbürokratisch um 4 Monate verlängert, ohne dass ein Verlängerungsantrag gemacht werden muss.
 
Sozialberatung
Sozialberatungsstellen (Mozaik etc.) haben den Parteienverkehr ausgesetzt, insofern sind sie geschlossen und nur telefonisch oder per Mail erreichbar.
Beratung und Unterstützung werden daher in den meisten Beratungsstellen weiterhin angeboten, hauptsächlich telefonisch und per Email. Abklärungsgespräche und Kriseninterventionen bzw. Notfallsgespräche könnten nach vorheriger telefonischer Abklärung auch persönlich unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Klient*innen werden über mehrsprachige Aushänge an der Eingangstür zur Beratungsstelle, der Website und telefonisch diesbezüglich informiert.
Aufgrund der derzeitigen Lage bietet UNDOK telefonische Erstberatung an: +43 (0)1 534 44-39040. Persönliche bzw. Skype-Beratung findet bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt.
 
Rechtsberatung
Rechtsberatungsorganisationen sind in der Regel nur über Mail, Telefon und Video für Beratung erreichbar. Ausnahme ist der Caritas Journaldienst, der weiterhin offen und persönlich erreichbar ist.
Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung macht mittwochs Notberatung, Frida macht nur mit Terminvereinbarung Beratung, sie sind per Mail oder Facebook erreichbar.
 
Strafen in Zusammenhang mit den Maßnahmen zu Covid
Von einigen Quartieren gibt es Berichte zu Strafen; so haben Bewohner von UMF-WGs Strafen erhalten - beispielsweise 500 € !! - wegen gemeinsamen Sitzens auf einer Parkbank mit ehemaligen WG-Bewohner.
 
Bildung
Kursmaßnahmen sind im Großen und Ganzen ruhend.
 
 
Burgenland
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Die Infos ergingen entweder elektronisch und von der/dem Unterkunftgeber*in. Muttersprachler*innen haben Aussendungen gemacht und beraten. Es gibt telefonisch muttersprachliche Erstberatung. Ehemalige Klient*innen helfen mit, etwa bei Informationsverteilung wie z.B., dass das AMS geschlossen ist.
 
Grundversorgung
Wiederaufnahmen gehen per Mail über die Sozialberater*innen des Diakonie Flüchtlingsdienstes.
 
Quarantäne
Asylwerber*innen halten sich von selber daran. Da es im Burgenland kleine Einheiten gibt, ist das Zuhausebleiben einfacher möglich. In einem größeren Quartier der Caritas haben Asylwerber*innen die Möglichkeit, in den Garten zu gehen.
Wenn Asylwerber*innen, wie es vorgekommen ist, z.B nach Tirol gefahren sind, müssen sie sich in ein eigenes Quarantänequartier begeben.
 
Sozialberatung
Die Sozialberatung fährt Quartiere nicht an, nimmt einzeln Kontakt mit Asylwerber*innen auf. Es sind bisher alle Berater*innen im Dienst.
Sozialberatung passiert also telefonisch, per Brief oder Mail. Die Sozialberatung hat alle Klient*innen kontaktiert und über die Vorgehensweise informiert. Einzelne Touren gibt es noch bei Auszahlungen oder anderen speziellen Bedürfnissen.
Bei schulpflichtigen Kindern wird durch die Sozialberatung recherchiert, ob das Home-Schooling klappt, bei Bedarf wird über MIT (mobile interkulturelle Teams) unterstützt.
 
Die öffentlichen Busverbindungen fahren im Burgenland meist nur noch nach Sonn- & Feiertagsfahrplan, dadurch sind Asylwerber*innen weniger mobil und es fällt leichter, sich an die Regeln zu halten. Es gibt mobile Supermärkte, auch ein afghanischer Supermarkt liefert.
 
Rechtsberatung
Nur noch auf Terminvereinbarung. Termine werden auch über Sozialberater*innen vereinbart.
 
 
Kärnten
 
Grundversorgung
Aktuell wird niemand aus der GVS entlassen, zumindest hat die Diakonie nichts davon gehört. 
 
Sozialberatung
Ob es Sozialberatung in den Quartieren geben wird, ist der Diakonie bisher noch nicht bekannt.
Integrationspflichten können derzeit nicht erfüllt werden, da die Quartiere nicht verlassen werden sollen und die Sozialdienstleister*innen geschlossen haben.
Die größte Sorge hat die Diakonie bzgl. der Ausgangssperren: Es wird vermutet, dass diese sehr rigoros umgesetzt werden. Die Sozialberatung hat deshalb mit DolmetscherInnen mit mehreren Quartieren telefoniert.
 
Rechtsberatung
Das Flüchtlingsreferat des Landes ist besetzt und hat für dringende Fälle Parteienverkehr. Spezielle Maßnahmen sind der Diakonie keine bekannt. Das Flüchtlingsreferat hatte Mitte März die Diakonie gebeten mitzuhelfen, dass die BewohnerInnen in ihren Quartieren bleiben.
 
Niederösterreich (noch unvollständig):
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Wurden von Quartiergebenden und der Sozialbetreuung informiert. Die privat Wohnenden waren zum Teil nicht gleich zu erreichen – beim Kontakt stellte sich dann heraus, dass sie gut informiert waren.
 
Grundversorgung
Seit den Einschränkungen sind keine Entlassungen wegen Fehlverhaltens bekannt, es gab bisher auch keine Mandatsbescheide. Anerkannte, bei denen die viermonatige Frist ausläuft und die anschließend keine Wohnmöglichkeit haben bzw. diese nicht beziehen können, konnten verlängert werden.
Schwieriger ist es, wenn die GVS bereits zuvor beendet worden war; hier konnten im Einzelfall zumindest teilweise Wiederaufnahmen in die GVS, z.B. nur Versicherung, bewirkt werden.
 
Quarantäne
Es gibt noch keine Covid-19 Fälle. Isolationsfälle werden räumlich im Quartier abgesondert. Die Quartiergebenden sind bemüht, Zimmer für Quarantäne und Krankheitsfälle frei zu halten.
 
Sozialberatung
Die mobile Sozialberatung fährt nicht aus, zu den gewohnten Terminen rufen die Betreuer*innen, bei Bedarf mit Dolmetschunterstützung alle Klient*innen durch. Die Büros sind zu den Öffnungszeiten mit je zwei Mitarbeiter*innen besetzt.
Die Auszahlung von Taschengeld und Verpflegungsgeld erfolgt über die Quartiergebenden.
 
Rechtsberatung
Da die Verfahren gestoppt sind, ist wenig Handlungsbedarf. Anrufe für die Rechtsberatung werden von der Sozialberatung entgegengenommen und ggfalls weitergeleitet.
 
 
Oberösterreich
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Wurden bei der letzten Auszahlung mündlich und schriftlich gegeben. In allen Häusern hängen Aushänge. Auf der Website gibt es mehrsprachige Infos – www.volkshilfe-ooe.at
Eine Krisenhotline wurde eingerichtet
 
Grundversorgung
Es gibt keine speziellen Maßnahmen jetzt in der Krise, das heißt, Menschen werden regulär aus der GV entlassen (z.B. Personen, die rechtskräftig negativ sind, oder anerkannte Flüchtlinge nach Ablauf der vier Monate nach Asylgewährung).
 
Sozialberatung
In den Volkshilfe eigenen Quartiere gibt es weiterhin Beratung und Betreuung. Ca. 50 % der Betreuungsarbeit erfolgt vor Ort bei den Klient*innen und ca. 50 % durch Homeoffice. Sonst sind die Betreuuer*innen per Whatsapp oder Skype erreichbar.
Information-Beratung-Betreuung (mobile Sozialarbeit) findet in elektronischer Form (Tel, Whatsapp, E-Mail,..) statt und im Notfall auch vor Ort.
Für erhöhten Betreuungsbedarf ist die Therapie und Pflege aufrecht (vor Ort oder via Video)

Unterstützung vom Land bezüglich Schutzmaßnahmen für Betreuer*innen gibt es nicht
 
Bei der Geldauszahlung am 1. April bekommen alle Klient*innen, die ein Konto haben, das Geld aufs Konto überwiesen.
Generell ist die Situation in OÖ prekär – weil es allgemein viele Corona Fälle gibt, und auch teilweise Klient*innen betroffen sind.
 
Rechtsberatung
In der Rechtsberatung der Volkshilfe OÖ gibt es einen Journaldienst. Klient*innengespräche finden nach terminlicher Vereinbarung statt. Notwendige Treffen mit Klient*innen gibt es über Skype. Die telefonische Erreichbarkeit ist somit gegeben. Mitarbeiter*innen arbeiten die derzeitigen Fristen von zu Hause aus auf.
Die Rechtsberatung in St Georgen/Thalham ist aufrecht.
Die Beratungsstelle der Caritas ist telefonisch zu den Öffnungszeiten erreichbar. In Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache möglich, allerdings ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.
 
 
Salzburg
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Asylwerber*innen sind über Corona-Maßnahmen informiert und halten sich in den allermeisten Fällen äußerst diszipliniert und achtsam an die Vorgaben.
 
Grundversorgung
Es gibt derzeit auch (noch) keine Entlassungen nach negativer Entscheidung.
Entlassungen gibt es aber bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder zu langen Abwesenheiten. Ermahnungen zur Beachtung der Ausgangsbeschränkungen können von Quartiergebenden angefordert werden. Es gibt dazu ein Formular für die Ermahnung von Klient*innen, falls diese durch Missachtung der Hygienemaßnahmen oder der Ausgangsbeschränkungen nachhaltig die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Unterkunft gefährden. Hier gibt es ggfalls die Ankündigung über den Entzug der Grundversorgung.
 
Verlängerungen der Vier-Monats-Frist bei Anerkannten auf Grund der Corona-Pandemie sind problemlos über Antrag möglich. Es gibt de facto keinen Neuzugang in die GVS, also ausreichend Plätze.
 
Wiederaufnahmeanträge in die Grundversorgung werden bearbeitet – hier wird ein eigenes GVS Quartier eingerichtet.
 
Für Personen im Dublin-Verfahren (Italien, Deutschland, ...) oder auch für EU-Bürger*innen, die nicht mehr einreisen können, wird eine Notquartierunterbringung angeboten. Das Notquartier der Caritas hat auf einen 24h Betrieb umgestellt.
 
Sozialberatung
Die aufsuchende Sozialberatung wurde auf telefonisch umgestellt, für Notfälle kann es auch face to face Beratung geben. Mobile persönliche Betreuung wurde von drei Mal im Monat auf einmal im Monat umgestellt – wo diverse Auszahlungen erfolgen. Telefonische und Mail-Erreichbarkeit ist gegeben und an alle grundversorgten Personen und Quartiergebende kommuniziert.
Privat wohnhafte Personen haben ebenfalls einen persönlichen Betreuungstermin pro Monat und werden telefonisch und per mail beraten.
Für Wiederaufnahmeanträge und Akut-Beratungen gibt es Montag bis Freitag eine direkte Beratung der Caritas.
 
Schule /Kursmaßnahmen
Kursmaßnahmen (Deutschkurse, PSA Kurse …) sind alle eingestellt. Bei den (schulische) Bildungsmaßnahmen gibt es je nach Anbieter*in ein unterschiedliches Handling (e-learning, …).
Die Lerncafés der Caritas sind im direkten Präsenzbetrieb geschlossen, digitale Unterstützung für Schüler*innen und Eltern für die „Schule zu Hause“ wird angeboten (Videokonferenzen, telefonische/Mail Unterstützung). Die Aufgaben- und Lernbegleitung wird zu den Öffnungszeiten angeboten, viele Freiwillige sind auf dieses System mitumgestiegen.
 
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung ist aufrecht und per Telefon oder Mail erreichbar. Die unabhängige Rechtsberatung der Diakonie berät wie bisher jeweils am Donnerstagvormittag von 9 bis 13 Uhr, allerdings nur telefonisch unter der Nummer 0664/886 823 21.
Diakonie und VMÖ haben Beschwerden eingebracht, Beratung erfolgt per Videotelefonie, im Notfall auch face to face.
 
Das Integrations- und Bildungszentrum Salzburg (IBZ) berät bei Anträgen um die bedarfsorientierte Mindestsicherung und ebenso bei Verlängerung von subsidiärem Schutz (jeweils von 9 bis 13 Uhr, unter 0664/886 822 60.
 
Rückkehrberatung
Sie ist telefonisch und per Mail erreichbar, Anträge können gestellt und bearbeitet werden, gescannte Unterschriften sind vorerst ausreichend, Originalunterschriften können – in Absprache mit dem BFA – später nachgereicht werden
Verpflichtende Rückkehrberatung kann bei Klient*innen, die einen Termin vereinbaren wollen, später persönlich nachgeholt werden. Die Information über die Kontaktaufnahme wird an das BFA weitergegeben, dadurch gibt es keinen Verfahrensnachteil.
 
Asylantragstellung ist derzeit schwierig und es sind keine aktuellen Infos vorhanden. Mitte März berichteten Klient*innen noch von Schutzmaßnahmen an Polizeiinspektionen – Fiebermessung und Corona-Testung, erst nach negativer Testung gab es Zutritt in die Polizeiinspektion und erst dann war die Asylantragstellung möglich.
 
 
Steiermark
 
Info folgt

 
Tirol
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Muttersprachliche Infos an Klient*innen sind über Telefon verfügbar.
Es gibt fremdsprachige Infos auf den Website von Behörden.
 
Grundversorgung
Betreuung ist weiterhin sichergestellt, keine Entlassungen aus der GVS. Es sind auch Isolier- und Quarantänemöglichkeiten geschaffen
 
Sozialberatung
Die Quartiere werden von der mobilen Sozialberatung nur in ganz dringenden Notfällen angefahren, alle Formen von Beratungsstellen sind telefonisch und/oder online erreichbar. Der Wohnungslosenbereich ist ausgenommen. Dort versucht man, die Strukturen aufrecht zu erhalten.
Plattform Asyl hat das Wichtigste in fast 15 Sprachen übersetzen lassen – Dieses Infomaterial wurde von Landesstellen großflächig an alle Bezirksbehörden geschickt, und wird von den Tiroler Sozialen Diensten wie auch der Stadt Innsbruck verwendendet. Das Land stellt ebenso einige Infos in mehreren Sprachen zur Verfügung.
 
Behörden
Sozialamt hat Strukturen stark heruntergefahren – Mindestsicherungsverlängerungen sind unkompliziert möglich, die Verlängerung erfolgt für zwei Monate automatisch.
 
Infos zur Rechtsberatung:
Fast alle Verhandlungen ausgesetzt. Die Rechtsberatung der Diakonie ist täglich von 9 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar-
 
FLUCHTPunkt hat derzeit geschlossen. Sie sind aber Montag und Donnerstag 10-14 Uhr, Dienstag 14-18 Uhr unter 0660 158 39 18 (Simon) bzw. 0677 638 076 51 (Theresa) telefonisch erreichbar.
Die Post kann immer montags von 10-12 Uhr abgeholt werden.
 
Vorarlberg
 
Grundversorgung
Es wird niemandem die GVS entzogen. Es werden teilweise Klient*innen, die in ihren aktuellen Unterbringungen nicht haltbar sind, verlegt. Das Ende der 4-Monatsfrist für anerkannte Flüchtlinge ist in Vorarlberg nicht mit der Entlassung aus dem Quartier verbunden. Es wohnen seit jeher auch viele Anerkannte und subsidiär Schutzberechtigte in den Quartieren. Wer arbeitet, zahlt für ein Zimmer 130 – 190€ Miete, ansonsten erhalten die Bewohner*innen den Mindestsicherungssatz für Haushaltsgemeinschaften, also rund 450 Euro, und den Wohnplatz, den ebenfalls das Sozialamt bezahlt.
 
Saisonarbeit
Das wurde auch bisher so gehandhabt, dass ab einer bestimmten Einkommensgrenze Miete für den Erhalt des Wohnplatzes zu zahlen ist, die Versicherung läuft dann über den Betrieb. Eine Wiederaufnahme in die GVS nach Ende der Arbeit war immer unproblematisch. Schwierig ist, dass die Klient*innen meist nicht verstehen, dass sie nicht einfach dazu verdienen können, sondern dann auch Miete zahlen müssen und kein Verpflegungsgeld mehr bekommen.
 
Sozialberatung
Die Beratung wurde auf Telefonbetrieb umgestellt. Es gibt voll- und teilbetreute Quartiere. In den vollbetreuten Quartieren ist die Betreuung integriert. In den teilbetreuten wurden Infos über Erreichbarkeit unter einer Notfallnummer sowie die Informationen vom ÖIF verteilt, auch Deutsch-Selbstlernmaterial. Ein Online – Kursangebot soll umgesetzt werden.
 
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung wurde auf Telefonbetrieb umgestellt.
 
 
Exkurs Südtirol
 
Infos an Klient*innen zu Corona
Gibt es nicht.
 
Grundversorgung
Grundversorgung ist gegeben - Lebensmittel werden verteilt. Es gibt jedoch keine öffentlichen Toiletten mehr (früher in Bibliotheken und Museen). In den Notunterkünften (z.B. Winterhaus in Bozen) gibt es keinen Platz mehr. Für 70-80 Obdachlose in Bozen - die meisten davon Flüchtlinge - wird eine Markthalle bereitgestellt. Es gibt aber diesbezüglich viel Kritik - dass Bildungshäuser, Heime und weitere Einrichtungen mit Bad und WC freistehen würden und nicht genutzt werden.
In einigen Einrichtungen gibt es Infizierte, beispielweise sind in einem Quartier 90 Personen untergebracht, die nun nicht mehr das Haus verlassen dürfen und überwacht werden. Es gibt Bemühungen, andere Lösungen zu finden, z.B. Stockwerke in Quarantäne zu stellen. Testungen für Mitbewohner*innen gibt es nicht.
 
Sozialberatung
ist eingestellt. Es arbeiten im Moment nur mehr Freiwillige.
 
Rechtsberatung
Die Beratung ist nur mehr telefonisch erreichbar - bei der Caritas (Mo. und Mi.: 08.30-12.30 Uhr, Do.: 14 - 17:30 Uhr, Tel.: 0039 0471 304 770)
 
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