PFLEGE- UND GASTELTERN FÜR FLUCHTWAISEN
EIN GEFLÜCHTETES KIND AUFNEHMEN

Um ein geflüchtetes Kind bei sich aufzunehmen, muss die Familie überprüft werden. Diese so genannte Eignungsüberprüfung wird durch die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Je nach Wohnort ist dies die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Durch die Kinder- und Jugendhilfe wird die Unbescholtenheit aller im Haushalt lebenden Personen überprüft, es wird die Motivation zur Aufnahme eines Kindes erfragt und ein Hausbesuch durchgeführt, um zu bestätigen, dass die Wohnräumlichkeiten der Unterbringung eines Kindes entsprechen.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Aufnahme von geflüchteten Kindern um eine Pflegeelternschaft. In den Bundesländern wird hier auch teilweise der Begriff „Gastfamilie“ verwendet oder „Patenfamilie“ in Vorarlberg.
Pflegefamilien werden durch fachkundige Organisationen betreut und begleitet. Die entsprechenden Kontakte sehen Sie weiter unten.

FAQ-Antworten
  • Es ist auch als Alleinstehende*r möglich ein Kind aufzunehmen.
  • Als finanzielle Unterstützung erhalten die aufnehmenden Eltern Pflegekindergeld.
  • Im Fall eines Aufenthaltstitels des Kindes kann (später) auch die Familienbeihilfe beantragt werden.
  • Die meisten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sind im Jugendalter.
  • Es gibt mehr unbegleitete Burschen und verhältnismäßig wenige Mädchen.
  • Sollte sich (aus wessen Perspektive auch immer, Pflegeeltern, Pflegekinder, betreuende Organisation) herausstellen, dass das Familienverhältnis nicht harmoniert, wird eine alternative Unterbringung gesucht.
  • Während eines laufenden Asylverfahrens darf das Pflegekind Österreich nicht verlassen und somit auch nicht mit ins Ausland verreisen. Erst wenn es ein reguläres Aufenthaltsrecht erlangt wird, ist dies möglich.
  • Dem Pflegekind muss nicht zwingend ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, je nach Alter ist dies jedoch ratsam.
  • Die Obsorge verbleibt bei der Kinder- und Jugendhilfe, diese lagert die Pflege und Erziehung an die aufnehmenden Eltern aus.
  • Je nach Herkunftsland und Alter des Kindes ist es möglich, dass die leiblichen Eltern, meist erst nach längerer Zeit, ebenfalls nach Österreich kommen. Das Kind zieht dann nicht automatisch zu seinen Eltern um. Dieser etwaige Übergang wird durch die Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
     
Ukrainische Kinder aufnehmen
Aktuell, zwei Wochen nach Beginn des Krieges, gibt es noch kaum alleine geflüchtete Kinder und Jugendliche. Wenn Kinder anderen ukrainischen Familien oder Familienangehörigen bei der Flucht mitgegeben wurden, wird zuerst durch die österreichischen Behörden überprüft, ob die Kinder bei diesen ihnen vertrauten Personen bleiben können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird für die Kinder eine andere Unterbringung gesucht (werden). Das wird anhand der Bedürfnisse des Kindes und der Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung des Kindes entschieden. In Frage kommen Wohngemeinschaften und Pflegeeltern.
  • Sie können sich eine Pflegeelternschaft vorstellen?
Bis zur Identifizierung alleine geflüchteter Kinder kann es etwas dauern. Die Anzahl ganz alleine flüchtender Kinder/Jugendlicher wird zunehmen, je länger der Krieg dauert. Daher ist davon auszugehen, dass Ihr Angebot in nächster Zeit gebraucht wird. Haben Sie jedoch noch ein bisschen Geduld.
In letzter Zeit war in den Medien zu lesen, dass Waisenhäuser aus der Ukraine evakuiert wurden. Die Kinder flüchten in diesem Fall wahrscheinlich gemeinsam mit ihren Betreuer*innen. Angesichts der schrecklichen Erlebnisse müssen die Kinder wenn sie in Österreich ankommen sich erst orientieren. Dabei sind ihre direkten Bezugspersonen für sie sehr wichtig, das sind in diesem Moment noch ihre Betreuer*innen und ihre Freunde aus dem Heim. Mit der Zeit werden sich einige Kinder und Jugendliche dafür interessieren, in Familien zu leben und sich über die Möglichkeit einer dauerhaften familiären Begleitung freuen.
  • Was können Sie in der Zwischenzeit tun?
Leiten Sie ihre Eignungsüberprüfung in die Wege. Dafür können Sie die Kinder- und Jugendhilfe und die potenzielle Betreuungsorganisation ihres Bundeslands kontaktieren. Schreiben Sie ein Mail mit den wichtigsten Informationen: das sind ihre Daten, wer möchte gerne aufnehmen (Familie, Alleinstehend, Kinder im Haushalt, etc), Wohnsituation beschreiben, wo sehen Sie Ihre Möglichkeit ein aufzunehmendes Kind zu unterstützen, welches Alter und Geschlecht des Kindes könnten Sie sich vorstellen, haben Sie Haustiere, eventuell ihre speziellen Interessen (oder auch Sprachkenntnisse) und sonstige Aspekte die für eine Organisation von Bedeutung sein kann, um ein Kind an Sie zu vermitteln. (Überlegen Sie sich auch, ob Sie sich nur ein ukrainisches Kind vorstellen können, oder ob es auch aus einem anderen Fluchtland kommen dürfte, um bei Ihnen zu leben.) Sie erleichtern dadurch die Organisation und die entsprechenden Stellen tun sich, so bald es so weit ist, leichter auf Sie zuzukommen.

Ende März 2022 erscheint das Buch „Für einen mehr ist auch noch Platz“, das die Erfahrungen aus der Aufnahme von geflüchteten Pflegekindern 2015/16 behandelt. Es ist ein gute Vorbereitungslektüre, sie finden hier sowohl Informationen als auch Erfahrungsgeschichten von Pflegeeltern als auch Pflegekindern.

Patenschaften für geflüchteten Jugendlichen
Als erster Schritt zu einem Pflegekind kann auch eine Patenschaft sein. In vielen Bundesländer gibt es Patenschaftsprojekte. Bei einer Patenschaft sich einmal in der Woche etwa 2, 3 Stunden zu treffen. Lernhilfe, Gespräche, gemeinsame Freizeitgestaltung - was genau Sie miteinander unternehmen, vereinbaren Sie mit dem oder der Jugendlichen. Die Patenschaften werden durch Austauschtreffen und Einzelberatung von uns betreut.
In Wien gibt es hier das von uns koordinierte Projekt connecting people.
Wir vermitteln aktuell keine Patenschaften mit Jugendlichen aus der Ukraine. Wir können hier den Bedarf noch nicht einschätzen.
Wir vermitteln aktuell Patenschaften mit afghanischen, syrischen und somalischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Auch in anderen Bundesländer gibt es ähnliche Projekte. Infos dazu hier.

In fast allen Bundesländern ist es möglich, Fluchtwaisen in Familien aufzunehmen
Hier finden Sie die Kontaktstellen für jedes Bundesland:


Wien – unter 14 Jahre
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder
Kontakt:
E-Mail: kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at
Tel.: 01 - 4000 - 90770

Wien – über 14 Jahre
SOS-Kinderdorf Wien
Schlöglgasse 10/Top 4
1120 Wien
Kontakt:
Ksenija Andelic
Mobil: +43 676 881 447 82
E-Mail: familien.hetzendorf@sos-kinderdorf.at, ksenija.andelic@sos-kinderdorf.at

Burgenland
SOS-Kinderdorf Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Hermann-Gmeiner-Straße 6
7423 Pinkafeld
SOS-Kinderdorf-Leiter: Mag. Marek Zeliska
Pädagogische Leitung: Dipl. Ing. (FH) Markus Balogh
E-Mail: marek.zeliska@sos-kinderdorf.at

Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Kontakt:
Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe

Niederösterreich
SOS Kinderdorf Niederösterreich
Kontakt:
Gerhard Haller
E-Mail: gerhard.haller@sos-kinderdorf.at

Oberösterreich
Amt der OÖ Landesregierung
Kontakt:
Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe

Salzburg
SOS-Kinderdorf Betreutes Wohnen – Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Kontakt:
SOS Kinderdorf Clearinghouse
Meline Mazinjan
E-Mail: Meline.Mazinjan@sos-kinderdorf.at

Steiermark
affido pflegefamilien
Kontakt:
Uli Reimerth
E-Mail: uli.reimerth@affido.at

Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Kontakt:
UMF Fachgruppe
E-Mail: kiju@tirol.gv.at
Tel.: +43 512 508 2658

Vorarlberg
Vorarlberger Kinderdorf
Kontakt:
Isabelle Böckle
pflegekinderdienst@voki.at
Tel.: 05522/82253–19
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