Tag der Kinderrechte – Flüchtlingskinder nicht vergessen (PA 20. November 2017)
KINDERRECHTE - FLÜCHTLINGE - MINDESTSICHERUNG
Die Kinderrechte gelten für alle! – Außer für Flüchtlingskinder, sie sind ein bisschen weniger Kind, dafür ein bisschen mehr Flüchtling und nachdem wir das Jahr 2015 bereits lange hinter uns gelassen haben, ist ein Flüchtling zu sein, definitiv wieder ein Grund für die Reduktion von Rechten.
 
Zum heutigen Tag der Kinderrechte sollte bei dieser Debatte daran gedacht werden, dass Flüchtlingskinder Kinderflüchtlinge sind. „Sie haben Rechte, wie alle anderen Kinder, auf ein menschenwürdiges Aufwachsen in Österreich“, sagt Katharina Glawischnig von der asylkoordination österreich. Sie erklärt weiters: „Aufwachsen bedeutet sich entwickeln, lernen und Perspektiven für die eigene Zukunft erkennen können.“ Doch diese Perspektiven, die auch so wertvoll für die Gesellschaft sind, zu entdecken, braucht Ressourcen.
Tagtäglich geht es um die Deckelung bzw. Reduktion der Mindestsicherung – natürlich für Flüchtlinge – nicht für Kinder. Das wird zumindest behauptet. In Wahrheit wird es (anders ist es verfassungs- europarechtlich nicht möglich) alle Familien mit Kindern in Österreich treffen.
 
Alle wünschen wir uns, dass Kinder in unserem Land neben dem Lernen ihr Recht auf Freizeit ausüben können, sie sollen spielen, Sport treiben oder musizieren und ihre Talente ausüben dürfen. So auch Kinderflüchtlinge. Angesichts der derzeitigen Rechtslage stellt sich für Mindestsicherung beziehende Familien bereits die Frage, ob man sich für ein Kind beispielsweise den Sportclub leisten kann, bei einer Deckelung der Mindestsicherung geht es noch einen Schritt tiefer, kann für das Kind überhaupt noch Sportkleidung oder gar Schulmaterial erstanden werden. Glawischnig appelliert daher: „Halten wir am heutigen Tag inne und denken daran, Kinderrechte gelten für alle Kinder, das ist nicht nur ein Versprechen, das Österreich gegenüber der internationalen Gemeinschaft abgegeben hat, sondern auch ein in der Verfassung gewährleistetes Recht.“ Es ist an der Zeit nicht über Reduktionen nachzudenken, sondern die Mindestsicherung und Leistungen an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen.
 

 
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